Das „Reichenhaller Reinheitsgebot“ für traditionelles Bier ist älter als bisher angenommen
Spektakulärer Archivfund der Bierordnung durch heimischen Historiker
Der Bad Reichenhaller Historiker Dr. Johannes Lang stieß im Rahmen seiner Dokumentensuche zur Geschichte der Stadtentwicklung auf eine Überraschung. Eine bisher unbekannte herzogliche Brauordnung ließ erkennen, dass der Ursprung des „Reichenhaller Reinheitsgebots“ bereits viel früher dokumentiert wurde als bisher bekannt. Daran lassen die im Stadtarchiv München und im Bayerischen Hauptstaatsarchiv gefundenen Originalunterlagen keinen Zweifel. Die Bierordnung gilt demnach bereits seit dem Jahr 1493.